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immodocs

Altlastenauskunft

Auskunft aus dem Altlasten- bzw. Bodenschutzkataster: ob für das Grundstück Altlasten oder Verdachtsflächen erfasst sind.

Wofür Sie das Dokument brauchen

  • Kauf einer Immobilie
  • Finanzierung und Bankunterlagen
  • Bauvorhaben und Bauantrag
  • Verkauf

Was Sie für die Bestellung angeben

  • Adresse des Grundstücks
  • Flurstück (falls bekannt)

Ihre Kontaktdaten ergänzen Sie erst auf der Bestellseite – auch wenn ein KI-Assistent die Bestellung vorbereitet, nicht im Chat.

Voraussetzungen

Ein berechtigtes Interesse ist in der Regel nicht nötig.

Rechtsgrundlage: Umweltinformationsgesetze von Bund und Ländern; einzelne Behörden verlangen für flurstücksgenaue Auskünfte eine Vollmacht

Nach der Bestellung

Falls die Behörde es verlangt: Vollmacht des Eigentümers im Kundenportal hochladen.

Lieferzeit

Üblich sind 5–20 Werktage, je nach Behörde. Die Bearbeitungszeit bestimmt die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Brauche ich ein berechtigtes Interesse?

Nein, ein berechtigtes Interesse ist in der Regel nicht nötig. Falls die Behörde es verlangt: Vollmacht des Eigentümers im Kundenportal hochladen.

Wie lange dauert es?

Üblich sind 5–20 Werktage, je nach Behörde. Die Bearbeitungszeit bestimmt die zuständige Stelle.

Kann ich das Dokument auch direkt beim Amt beantragen?

Ja. Sie können das Dokument auch selbst bei der zuständigen Stelle beantragen. Über immodocs zahlen Sie unseren Servicepreis zzgl. Amtsgebühr; dafür ermitteln wir die zuständige Stelle, stellen den Antrag, fassen nach und senden Ihnen das Dokument zu.

Wie bestelle ich?

Geben Sie hier die Adresse des Objekts an und klicken Sie auf „Weiter zur Bestellung“. Auf der nächsten Seite sehen Sie den Preis, ergänzen Ihre Kontaktdaten und bestellen verbindlich. Alternativ bereitet Ihr KI-Assistent (Claude, ChatGPT und andere) die Bestellung vor, wenn Sie immodocs dort einmalig verbinden.

immodocs ist ein privater Antragsservice und keine Behörde. Die Preise gelten für unseren Service und verstehen sich zzgl. der Amtsgebühr. Dokumente können auch direkt beim zuständigen Amt beantragt werden. Keine Rechtsberatung – über den Antrag entscheidet die Behörde.

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