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immodocs

Liegenschaftsbuch

Beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters: Flurstücke mit Lage, Fläche und Nutzung sowie – bei berechtigtem Interesse – die Eigentümer.

Wofür Sie das Dokument brauchen

  • Kauf einer Immobilie
  • Verkauf
  • Erbschaft und Nachlass
  • Bauvorhaben und Bauantrag

Was Sie für die Bestellung angeben

  • Adresse des Grundstücks
  • Flurstück (falls bekannt)

Ihre Kontaktdaten ergänzen Sie erst auf der Bestellseite – auch wenn ein KI-Assistent die Bestellung vorbereitet, nicht im Chat.

Voraussetzungen

Die zuständige Stelle erteilt die Auskunft nur bei berechtigtem Interesse.

Rechtsgrundlage: Vermessungs- und Katastergesetz des jeweiligen Bundeslandes; Eigentümerangaben nur bei berechtigtem Interesse

Nach der Bestellung

Für Eigentümerangaben: Nachweis des berechtigten Interesses im Kundenportal hochladen.

Lieferzeit

Üblich sind 1–5 Werktage. Die Bearbeitungszeit bestimmt die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Brauche ich ein berechtigtes Interesse?

Ja. Die Behörde erteilt die Auskunft nur bei berechtigtem Interesse (Vermessungs- und Katastergesetz des jeweiligen Bundeslandes; Eigentümerangaben nur bei berechtigtem Interesse). Für Eigentümerangaben: Nachweis des berechtigten Interesses im Kundenportal hochladen.

Wie lange dauert es?

Üblich sind 1–5 Werktage. Die Bearbeitungszeit bestimmt die zuständige Stelle.

Kann ich das Dokument auch direkt beim Amt beantragen?

Ja. Sie können das Dokument auch selbst bei der zuständigen Stelle beantragen. Über immodocs zahlen Sie unseren Servicepreis zzgl. Amtsgebühr; dafür ermitteln wir die zuständige Stelle, stellen den Antrag, fassen nach und senden Ihnen das Dokument zu.

Wie bestelle ich?

Geben Sie hier die Adresse des Objekts an und klicken Sie auf „Weiter zur Bestellung“. Auf der nächsten Seite sehen Sie den Preis, ergänzen Ihre Kontaktdaten und bestellen verbindlich. Alternativ bereitet Ihr KI-Assistent (Claude, ChatGPT und andere) die Bestellung vor, wenn Sie immodocs dort einmalig verbinden.

immodocs ist ein privater Antragsservice und keine Behörde. Die Preise gelten für unseren Service und verstehen sich zzgl. der Amtsgebühr. Dokumente können auch direkt beim zuständigen Amt beantragt werden. Keine Rechtsberatung – über den Antrag entscheidet die Behörde.

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